
Ist über die Wohnungs Rechtschutz Versicherung nur der Hauptwohnsitz versichert oder auch eine Zweitwohnung bzw. die von einem vermietete Wohnungseinheit?
Beim Wohnungs Rechtschutz ist nur der Erstwohnsitz, die vom Versicherungsnehmer selbst bewohnte Wohnungseinheit, in der Regel versichert. Wenn man weitere selbst genutzte oder vermietete Wohneinheiten versichern möchte, muss man den Versicherungsschutz gesondert beantragen und einen zusätzlichen Beitrag entrichten.
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