Wissen / FAQ
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Angefragt und beantwortet von Root am 15.03.2006 07:53 (2249 gelesen)
Der Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer deckt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Pacht- und Mietverhältnissen ab. Auch sonstige Nutzungsverhältnisse werden mit abgedeckt.
Angefragt und beantwortet von Root am 15.03.2006 07:50 (2750 gelesen)
In den Privat und Berufs Rechtsschutz Rechtschutz kann man problemlos den Verkehrs Rechtschutz, sowie den Rechtschutz für Eigentümer und Mieter mit einschließen. In vielen Fällen ist es besser, wenn man gleich alles in einem Komplett Paket zusammen nimmt.
Angefragt und beantwortet von Root am 15.03.2006 07:46 (2138 gelesen)
Eine Verkehrs Rechtsschutz deckt folgende Punkte ab
- Schadensersatz-Rechtschutz
- Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
- Verwaltungsrechtschutz in Verkehrssachen
- Steuer-Rechtschutz vor Gerichten
- Straf-Rechtschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz
Angefragt und beantwortet von Root am 14.03.2006 08:19 (2296 gelesen)
Nur das genannte Fahrzeug, welches im Versicherungsschein steht, ist beim Verkehrs Rechtschutz versichert.
Beim Verkehrs Rechtsschutz für die Familie sind alle Fahrzeuge, die auf den Namen des Versicherungsnehmers, oder einer mitversicherten Person zugelassen sind, versichert.
Angefragt und beantwortet von Root am 13.03.2006 21:08 (2518 gelesen)
Sie können zum Ende einer Vertragslaufzeit oder zum Ende des Versicherungsjahres den bestehenden Vertrag kündigen. Wenn Sie beachten, dass keine zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes zwischen Vorversicherer und Anschlussversicherer eintritt, wird Ihnen die drei monatige Wartezeit mit angerechnet, so dass der Versicherungsschutz sofort eintritt. Hat eine Unterbrechung stattgefunden müssen Sie eine Wartezeit von 3 Monaten einhalten, während der Sie keinen Rechtsschutz haben.
