Wissen / FAQ
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Angefragt und beantwortet von Root am 15.03.2006 08:20 (2436 gelesen)
Beim Wohnungs Rechtschutz ist nur der Erstwohnsitz, die vom Versicherungsnehmer selbst bewohnte Wohnungseinheit, in der Regel versichert. Wenn man weitere selbst genutzte oder vermietete Wohneinheiten versichern möchte, muss man den Versicherungsschutz gesondert beantragen und einen zusätzlichen Beitrag entrichten.
Angefragt und beantwortet von Root am 15.03.2006 08:17 (2451 gelesen)
Die Firmen oder Berufs Rechtschutz Versicherung für Selbstständige deckt folgende Bereiche ab:
- Straf-Rechtschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtschutz
- Schadenersatz-Rechtschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz
- Sozialgerichts-Rechtschutz
- Steuer-Rechtschutz vor Gerichten
- Arbeits-Rechtschutz (nur für Versicherungsnehmer)
Angefragt und beantwortet von Root am 15.03.2006 08:15 (2280 gelesen)
Wenn man eine Strafanzeige stellt, werden diese Kosten nicht übernommen.
Angefragt und beantwortet von Root am 15.03.2006 08:14 (2357 gelesen)
Unter Vorsatz Taten versteht man die Taten, die jemand grob fahrlässig oder. wissentlich ausführt. Dazu gehören z. B. Diebstahl, Beleidigungen, Betrug oder Körperverletzung. Solche Taten sind vom Versicherungsschutz leider ausgeschlossen.
Angefragt und beantwortet von Root am 15.03.2006 08:12 (2333 gelesen)
Grundsätzlich muss man einen Privat Rechtsschutz nicht mit beantragen. Im Allgemeinen wird allerdings der Beitrag beim Abschluss einer anderen Rechtschutz Versicherung höher ausfallen, wenn man Einzelrisiken anstatt einer Kombination versichert.


